Fahren ohne Fahrerlaubnis / Führerschein-Tourismus

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz eines laufenden Fahrverbotes fährt oder duldet, dass ein anderer (z. B. ein Mitarbeiter mit einem Firmenfahrzeug) das macht, wird bestraft. Mit Ausnahme der Fahrverbotsfälle drohen in einem Schadensfall auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Gemäß der sog. Führerscheinklausel verstößt derjenige nämlich auch gegen seinen Versicherungsvertrag.

Ohne Fahrerlaubnis fährt z. B., wer zwar eine Fahrerlaubnis besitzt, die aber für das gefahrene Fahrzeug nicht ausreicht. Wer also die Fahrerlaubnisklasse A2 hat, darf nur ein kleines Motorrad mit maximal 35 kW fahren. Fährt er eine größere Maschine, macht er sich strafbar. Das Gleiche gilt für den LKW-Fahrer, der seine LKW-Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig hat verlängern lassen. Strafbar verhält sich u. U. auch, wer mit Fahrerlaubnisklasse B ein Fahrzeug abschleppt. Hier kommt es auf die Masse des geschleppten Fahrzeugs bzw. die Gesamtmasse von schleppendem und geschlepptem Fahrzeug an.

Hervorzuheben sind folgende Fallgruppen:

Frisiertes Leichtkraftrad:

Technische Veränderungen an Fahrzeugen können dazu führen, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht ausreicht. Vor allem jugendliche Zweiradfahrer sind von diesem Phänomen betroffen. Gilt die Fahrerlaubnisklasse eines Kraftfahrers nur bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit, so fährt ohne Fahrerlaubnis, wer das Fahrzeug durch technische Veränderungen schneller gemacht (frisiert) hat. Aber auch ohne Manipulation kann ein Mofafahrer bestraft werden, dessen Leichtkraftrad auf ebener Strecke dauerhaft wesentlich schneller fährt als 25 km/h. Das Fahrzeug muss in solchen Fällen gedrosselt werden.

Im Ausland erworbene Fahrerlaubnis:

Eine außerhalb der EU erworbene Fahrerlaubnis muss binnen sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umgeschrieben werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit. Wer danach noch fährt, macht sich strafbar. Für von EU- bzw. EWR-Staaten ausgestellte Fahrerlaubnisse gilt das nicht. Da es auf die Staatsbürgerschaft nicht ankommt, gelten diese Regeln auch für Bundesbürger. Ferner gilt generell, dass eine im Ausland wirksam erworbene und in Deutschland gültige Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden kann.

Die Rechtsprechung beschäftigt sich in diesem Zusammenhang vor allem mit Fahrern, die in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre haben und womöglich vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU bestehen müssen. Bei Google reichen die Stichworte „Führerschein“ und „Ausland“ und sofort erhält man unzählige Angebote angeblich völlig problemloser Möglichkeiten des Fahrerlaubniserwerbs. Deutsche Gerichte wehren sich allerdings gegen diese Praxis. Für die Anerkennung des ausländischen Führerscheins ist zunächst einmal der Nachweis einer Wohndauer (bei Ausstellung) im Ausstellerland von mindestens 185 Tagen im Jahr vorausgesetzt. Deutsche Fahrerlaubnisbehörden überprüfen dies und ggf. die Umstände der Fahrerlaubniserteilung durch Nachfragen bei den Behörden des Ausstellerstaates. Ferner ist die ausländische Fahrerlaubnis unwirksam und wird (dauerhaft) nicht anerkannt, wenn sie während einer in Deutschland laufenden Sperrfrist erworben wurde. Ein K.o.-Kriterium ist auch der bloße „Umtausch“ eines Führerscheins, also die bloße Ausgabe eines ausländischen Führerscheindokuments, ohne dass die Erteilungsvoraussetzungen geprüft wurden. Mit anderen Worten hilft es nicht, nach einer Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland mit seinem Führerschein ins Ausland zu fahren, um ihn dort umschreiben zu lassen. Es muss vielmehr eine echte Neuerteilung erfolgen, d. h. es müssen zuvor theoretische und praktische Kenntnisse geprüft worden sein. Zum besseren Verständnis: In Deutschland wird zwischen Fahrerlaubnis (= amtliche Genehmigung / Berechtigung zum Fahren) und Führerschein (= Beweisurkunde über diese Berechtigung) unterschieden. Anerkannt wird nur ein Pendant zur Fahrerlaubnis.

Im Ergebnis ist also der Versuch, mit Hilfe eines Auslands-Führerscheins in Deutschland verhängte Sperrfristen oder drohende Idiotentests zu umgehen, nicht ohne Risiko.