Handy

„Smartphone als stiller Killer“ titelte das Achimer Kreisblatt am 16.02.2016. Anlass für den Artikel war eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, das eine 21-Jährige u. a. wegen versuchten Mordes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Die junge Frau hatte hinter dem Lenkrad eine SMS getippt, war dadurch 9 Sekunden abgelenkt und erfasste ungebremst zwei Rennradfahrer. Einer starb und der andere wurde schwer verletzt. Als Mordversuch wurde die Tat gewertet, weil die Fahrerin panisch vom Unfallort verschwand, ohne zu helfen. Der Fall ging durch alle Medien. Er zeigt exemplarisch die Gefährlichkeit der Ablenkung im Straßenverkehr.

Nachdem die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle dank erheblicher Anstrengungen der Verkehrssicherheitsarbeit seit 1970 kontinuierlich sank, steigt sie seit 2013 wieder leicht an. Eine Ursache dafür sind Smartphones und Handys. Bei jedem zehnten Unfall sollen Ablenkungen durch moderne Infotainment-Geräte eine Rolle spielen. Für tödliche Unfälle sollen solche Ablenkungen genauso oft verantwortlich sein wie Alkohol.

Der Gesetzgeber sanktioniert die Handybenutzung aktuell durch ein Bußgeld von 60 Euro sowie die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister in Flensburg. Angesichts der immer extensiveren Nutzung von Smartphones sind drastische Bußgelderhöhungen nur eine Frage der Zeit. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die Handynutzung bald vom Gesetzgeber kriminalisiert wird. Geld- oder sogar Freiheitsstrafen wären dann möglich.

Zur Zeit gilt, dass ein Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon nicht nutzen darf, wenn er dafür das Telefon oder den Hörer halten oder aufnehmen muss. Das gilt selbst bei stehenden Fahrzeugen, solange nicht der Motor ausgeschaltet ist. Es geht nicht (allein) um ein Telefonier-Verbot. Nutzung ist auch alles andere, also z. B. das Lesen oder Versenden von SMS, die Verwendung als Navigationsgerät, das Abhören von Musikdateien, ja selbst das Ablesen der Uhrzeit. Obwohl Navi, Radio und Uhr ansonsten natürlich erlaubt sind, nur eben nicht in Verbindung mit einem Smartphone. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. So kann mit einem blauen Auge davon kommen, wer das Handy nur dem Beifahrer weiterreichen oder einen Anruf wegdrücken wollte.

Übrigens können Handyverstöße im Wiederholungsfall auch zum Fahrverbot führen.