Während VW in den USA großzügige Entschädigungen an Kunden zahlt, gehen diese in Deutschland meistens leer aus.
Kundenfreundliche Gerichtsurteile helfen vorläufig nicht, da VW grundsätzlich in Berufung geht. Obergerichtliche Urteile lassen auf sich warten oder werden im letzten Moment von VW vermieden. Das Vorgehen hat Methode. Die Zeit arbeitet für VW.
Gewährleistungsansprüche ggü. Händlern sind grundsätzlich nur zwei Jahre nach Fahrzeugübergabe durchsetzbar. Solche Ansprüche sind also bereits überwiegend verjährt.
Wo die Frist noch nicht abgelaufen ist, bestehen – so die Tendenz in der Rechtsprechung – gute Aussichten auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Bei älteren Fahrzeugen bleibt nur, wegen Betruges und sittenwidriger Schädigung gegen VW direkt vorzugehen. Dieser Weg wurde jüngst durch das Landgericht Hildesheim eröffnet.
Die Verjährung dieses Anspruches droht erst Ende 2018. Es bleibt also noch Zeit, in den Ring zu steigen.
Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Wir kämpfen für die Rechte der VW-Geschädigten im Abgasskandal
Wir haben dazu für unsere Mandaten bereits vor den Landgerichten Verden, Bielefeld, Hamburg, Oldenburg und Osnabrück die folgenden Urteile erstritten:
Lesen Sie dazu auch den Artikel "VW muss für Betrug kräftig zahlen" im Achimer Kreisblatt vom 11. Februar 2018.
Weitere Informationen zum Thema Dieselgate finden Sie hier:
Dieselgate / Der VW Abgas Skandal (21.11.2015)
Erstes Urteil zu Dieselgate (21.03.2016)
Dieselgate / VW-Abgas-Affäre Update - das „Sensationsurteil“ des LG Hildesheim (09.02.2017)
Immer mehr Gerichte verurteilen VW wegen sittenwidriger Schädigung (01.11.2017)