Anwaltskosten

Wer zahlt eigentlich den Anwalt?

Grundsätzlich bezahlt immer derjenige, der einen Auftrag erteilt. Das gilt natürlich auch im Falle der Beauftragung eines Anwaltes. In der Unfallschadenregulierung besteht aber ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer. Die Anwaltsgebühren sind ein sog. Sachfolgeschaden. Man kann auch sagen, sie gehören zum Schaden dazu. Und zwar ohne, dass sich der Schädiger im Zahlungsverzug befindet. Der Geschädigte darf also sofort einen Anwalt beauftragen. Das ist seit Jahrzehnten ständige BGH-Rechtsprechung. Der BGH weiß nämlich, dass die Schadenregulierung viel komplexer ist, als dies im Allgemeinen angenommen wird. Das gilt nicht nur für die Beurteilung der Schuldfrage, sondern gerade auch für die vielfältigen Streitpunkte in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit oder die Höhe einzelner Schadenspositionen. Und natürlich wissen die Gerichte auch, dass ohne anwaltliche Beratung manche Schadensposition unter den Tisch fallen würde, weil der Schädiger nicht verpflichtet ist, den Geschädigten zu beraten. Es geht also um den Grundsatz der Waffengleichheit.

Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen. Auch der Autovermieter oder Taxiunternehmer darf sich auf Kosten des Unfallverursachers anwaltlicher Hilfe bedienen.

Sollte die Haftungslage unklar sein, wird ein Anwalt umso dringender benötigt. Ist z. B. eine Haftungsteilung vorzunehmen und besteht somit nur ein Anspruch auf Erstattung von 50 % des Schadens, so macht der Anwalt nur den halben Schaden geltend. Er berechnet dann auch seine Gebühren nur aus dem halben Schaden, so dass sich wiederum ein voller Gebührenerstattungsanspruch ergibt.

Eine Ausnahme gilt nur bei klarer Haftung und Bagatellschäden unter 500 Euro. Hier wird dem Geschädigten zugemutet, das erste Schreiben an den Versicherer selbst zu verfassen. Reguliert der dann aber nicht innerhalb einer angemessenen Frist und befindet sich daher im Zahlungsverzug, kann auch in solchen Fällen ein Anwalt auf Versicherungskosten hinzugezogen werden.